FAQ

Häufig gestellte Fragen

Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist der Abschluss Master of Education, die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung. Für das Lehramt an Gymnasien ist der Abschluss über die Lehrbefähigung in zwei am Gymnasium erteilten Unterrichtsfächern erforderlich.

Die Bewerber:innen müssen die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. In ein Beamtenverhältnis auf Widerruf kann nur berufen werden, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten und gesundheitlich geeignet ist. Wer nicht die Unionsbürgerschaft besitzt, leistet den Vorbereitungsdienst - soweit die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind - in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab.

Die Zuweisung zu eine der momentan 13 Ausbildungsschulen hängt organisatorisch von einigen Faktoren ab, z.B. der Unterrichtsversorgung der Schulen, den Fächerkombinationen der Auszubildenden, den benötigten Fächerkombinationen. Ihre persönlichen Wünsche werden, wenn irgendwie möglich, berücksichtigt. Das kann aber nicht in allen Fällen garantiert werden. Die Zuteilung zu den Ausbildungsschulen erfolgt schnellstmöglich und ausreichend vor Ihrem Dienstbeginn. Kontaktmöglichkeiten zu den Schulen finden Sie unter dem Menüpunkt Ausbildung/Ausbildungsschulen.

An unserem Studienseminar sind pädagogische Leiter:innen und Fachleiter:innen für Ihre Ausbildung zuständig. Die Ausbildenden verfügen über langjährige Unterrichtserfahrungen und unterrichten an ihren Stammschulen mit verminderter Stundenzahl. Die Ausbildenden besuchen und beraten Sie im Unterricht, führen die Fachseminar- bzw. Pädagogiksitzungen durch und unterstützen Sie bei Ihrer Entwicklung als professioneller Lehrkraft. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Ausbildung/Fachleitungen.

Am Studienseminar Wilhelmshaven werden neben der Ausbildung in Pädagogik und den Unterrichtsfächern auch drei Zusatzqualifikationen angeboten, die Sie als freiwilliges Zusatzangebot wahrnehmen können. Folgende Kurse finden bei uns statt: Bilingualer Unterricht, Deutsch als Zweitsprache, Gesellschaftslehre. Diese Kurse werden unterrichts- und seminarbegleitend in der Regel für ein Halbjahr durchgeführt und mit einer Bescheinigung abgeschlossen. Dort können Sie Ihr fachdidaktisches Profil um weitere unterrichtsrelevante Kompetenzen erweitern. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Ausbildung/Zusatzqualifikationen

Ausbildungslehrkräfte spielen eine wichtige Rolle in der Ausbildung. Sie sind die ersten und oft entscheidenden Ansprechpartner, denn sie sind die unterrichtenden Lehrkräfte an den Schulen vor Ort. Obwohl sie nicht direkt an der Bewertung der Auszubildenden beteiligt sind, unterstützen sie diese durch ihre umfangreiche Praxiserfahrung. Sie wissen genau, welche Lernleistungen von Schüler:innen realistischerweise erwartet werden können, welche schulischen Besonderheiten und Festlegungen und schulorganisatorischen Fragen zu berücksichtigen sind.

In Niedersachsen übernehmen Auszubildende während des Referendariats einen Teil ihres Wochenstundendeputats in sogenannter "eigener Verantwortung". In diesem Unterricht steht keine Ausbildungslehrkraft zur Seite, Sie planen und unterrichten vollständig alleine, auch die Benotung obliegt ausschließlich bei Ihnen.

Während Ihrer Ausbildung werden Referendar:innen von Ihren jeweils zuständigen Fachleitungen und Pädagogischen Leitungen im Unterricht besucht. Es geht dabei nicht um Bewertung. Die Besuche dienen der Beratung und Rückmeldung. Sowohl gelungene als auch optimierbare Aspekte werden in einer wertschätzenden und konstruktiven Atmosphäre besprochen. Es geht auch nicht darum zu zeigen, was Ausbildende vermeintlich wünschen oder um ein Falsch/Richtig, sondern darum, das für die Lerngruppe und den Unterrichtsgegenstand passende Handeln bzw. die dafür passenden Entscheidungen abzuwägen.

Das Referendariat kann in Teilzeit absolviert werden. Ein entsprechender Antrag dafür kann zu Beginn oder aber auch während des Referendariats (weil sich z.B. die familiäre Situation ändert) gestellt werden. Es gibt zwei Teilzeitmodelle, beide gehen mit einer Verminderung der Stunden, aber auch des Gehalts einher. Die Seminarleitung berät Sie gerne dazu und erläutert Ihnen weitere Details.

Referendar:innen schreiben schon im Verlauf ihrer Ausbildung eine schriftliche Hausarbeit, die sich zumeist mit einem Unterrichtsvorhaben befasst, aber auch fachdidaktische und pädagogische Themen umfassen kann. Zum Ende der Ausbildung findet ein Prüfungstag statt, an dem Prüfungsunterricht (PU) in beiden Lehrfächern gezeigt wird. Bei diesem Unterricht sind die Ausbilder:innen sowie die jeweiligen Schulleiter:innen der eigenen Ausbildungsschule anwesend und abstimmungsberechtigt. Außerdem ist am Nachmittag des Prüfungstages eine insgesamt 60-minütige mündliche Prüfung zu absolvieren. Jeder Prüfungsteil wird einzeln benotet und am Ende die Prüfungsnote ermittelt. Die Ausbildungsnote und die Prüfungsnote zählen jeweils 50%, deren Mittel ergibt die Gesamtnote (=Examensnote).

Aktuell dauert die Ausbildung im Referendariat 18 Monate. Die Einstellungen erfolgen immer zu Beginn eines neuen Schulhalbjahres durch das RLSB Braunschweig. Die Examensprüfungen finden in der Regel von November bis Januar oder Mai bis Juni/Juli statt.

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