Vor dem Hintergrund eines zusammenwachsenden Europas, in dem u.a. Englisch die Arbeits- bzw. Konferenzsprache ist, und der Tatsache, dass die englische Sprache immer bedeutender im Studium sowie in der Ausbildung wird, bieten immer mehr Schulen ein bilinguales Profil an, sogar teilweise bis zum Abitur.
Bilingualer Unterricht bedeutet, dass zunehmend größere Teile des Sachfachunterrichts in der Fremdsprache (Arbeitssprache) erteilt werden. Jedes Sachfach ist grundsätzlich geeignet. Insbesondere die Sachfächer Geschichte, Erdkunde, Biologie, Sport und Politik-Wirtschaft bilden hier einen Schwerpunkt. Jedoch werden je nach Schule auch andere Fächer bilingual erteilt.
Die Zusatzqualifikation "bilingualer Sachfachunterricht" ermöglicht den Aufbau unterrichtsrelevanter und praxisorientierter Planungs- und Handlungskompetenzen, um Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, sprachliche und kulturelle Mittler in unterschiedlichen Lernbereichen zu werden.
Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13. Juli 2010. In den Durchführungsbestimmungen zu § 6 wird festgelegt, dass das Studienseminar eine Bescheinigung über eine zusätzlich erworbene Qualifikation ausstellen darf, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt worden sind:
Diese Anforderungen verstehen sich als Zusatzanforderungen.
In den Sachfächern Geschichte, Erdkunde, Politik/Wirtschaft, Musik und Kunst sind auch landeskundliche, interkulturelle Unterrichtsreihen im Englischunterricht möglich, sofern die Ausbildungsschule über keinen bilingualen Zug verfügt. Modular durchgeführter bilingualer Unterricht ist möglich. Er bedarf allerdings der Zustimmung durch die Schulleitung und ggf. die Fachlehrkraft.
Block I
Block II
Block III
Block IV
Block V
Block VI
Aufgrund der zunehmenden sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Schülerinnen und Schüler sehen sich Schulen zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, diesbezüglich pädagogische Handlungskonzepte zu entwickeln und anzubieten.
Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich letztlich in den Sprachlernklassen oder aber in Förderkursen der Herausforderung stellen, Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache zu fördern und zu fordern. Neben einer hohen fachlichen Qualifikation sollte die Lehrkraft eine hohe pädagogische sowie interkulturelle Kompetenz vorweisen können.
Die Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache ermöglicht den Aufbau unterrichtsrelevanter und praxisorientierter Planungs- und Handlungskompetenzen zur Förderung und Forderung Zugewanderter aus nicht deutschsprachigen Herkunftsländern.
Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13. Juli 2010. In den Durchführungsbestimmungen zu § 6 wird festgelegt, dass das Studienseminar eine Bescheinigung über eine zusätzlich erworbene Qualifikation ausstellen darf, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt worden sind:
Diese Anforderungen verstehen sich als Zusatzanforderungen.
Die Referendare sollten sich u.U. bereit erklären, diesen an einer anderen Ausbildungsschule zu absolvieren, bspw. wenn kein Angebot an der eigenen Ausbildungsschule besteht.
Block I
Block II
Block III
Block IV
Block V
Die Zusatzqualifikation "Gesellschaftslehre" richtet sich an Lehrkräfte der Fächer Politik/Wirtschaft, Erdkunde und/oder Geschichte, die an Integrierten Gesamtschulen (IGS) in Niedersachsen unterrichten oder dies in Zukunft planen. An diesen Schulen wird im Sekundar-I-Bereich das Fach Gesellschaftslehre als fächerübergreifendes Unterrichtsfach angeboten, das Inhalte aus allen drei Bereichen integriert.
Diese Zusatzqualifikation soll es Lehrkräften ermöglichen, die Kompetenzen für den fachübergreifenden Unterricht zu erweitern und sicherzustellen, dass sie die Anforderungen dieses speziellen Faches erfüllen.
Diese Zusatzqualifikation bietet eine hervorragende Möglichkeit, die eigenen Lehrkompetenzen zu erweitern und den gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht in einem fächerübergreifenden Kontext zu professionalisieren.
Die Zusatzqualifikation wird nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) durchgeführt.
Die Teilnehmenden müssen an einem Fachseminar mit 20 Zeitstunden teilnehmen, das in der Regel in fünf Vier-Stunden-Blöcken abgehalten wird. Zusätzlich müssen zwei Unterrichtsbesuche im Fach Gesellschaftslehre durchgeführt werden, die den spezifischen Anforderungen des Fachs gerecht werden. Ein Ausbildungsunterricht in Gesellschaftslehre wird empfohlen. Für den erfolgreichen Abschluss der Zusatzqualifikation sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Diese Anforderungen verstehen sich als Zusatzanforderungen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen erkennbaren Bezug zur Fächerkombination Politik/Wirtschaft, Erdkunde und/oder Geschichte haben, um sich für die Zusatzqualifikation zu qualifizieren. Es wird empfohlen, den Unterricht im Fach Gesellschaftslehre nicht nur im Rahmen des Referendariats zu erproben, sondern möglichst auch in einer dauerhaften Unterrichtssituation an der Schule zu integrieren. Wenn der Fachunterricht an der eigenen Schule nicht angeboten wird, kann eine Teilnahme an einer anderen Schule ermöglicht werden.
Block I
Block II
Block III
Block IV
Block V