Zusatzqualifikationen

Wir bieten Ihnen drei Zusatzqualifikationen an

1. Einleitung

Vor dem Hintergrund eines zusammenwachsenden Europas, in dem u.a. Englisch die Arbeits- bzw. Konferenzsprache ist, und der Tatsache, dass die englische Sprache immer bedeutender im Studium sowie in der Ausbildung wird, bieten immer mehr Schulen ein bilinguales Profil an, sogar teilweise bis zum Abitur.

Bilingualer Unterricht bedeutet, dass zunehmend größere Teile des Sachfachunterrichts in der Fremdsprache (Arbeitssprache) erteilt werden. Jedes Sachfach ist grundsätzlich geeignet. Insbesondere die Sachfächer Geschichte, Erdkunde, Biologie, Sport und Politik-Wirtschaft bilden hier einen Schwerpunkt. Jedoch werden je nach Schule auch andere Fächer bilingual erteilt.

Die Zusatzqualifikation "bilingualer Sachfachunterricht" ermöglicht den Aufbau unterrichtsrelevanter und praxisorientierter Planungs- und Handlungskompetenzen, um Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, sprachliche und kulturelle Mittler in unterschiedlichen Lernbereichen zu werden.


2. Bedingungen für eine erfolgreicheTeilnahme

Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13. Juli 2010. In den Durchführungsbestimmungen zu § 6 wird festgelegt, dass das Studienseminar eine Bescheinigung über eine zusätzlich erworbene Qualifikation ausstellen darf, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt worden sind:

  • mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen
  • Erprobung im Ausbildungsunterricht
  • mind. zwei Unterrichtsbesuche
  • Ein gemeinsamer Unterrichtsbesuch (GUB)
  • ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.

Diese Anforderungen verstehen sich als Zusatzanforderungen.


3. Hinweise zur Gestaltung der Ausbildung

In den Sachfächern Geschichte, Erdkunde, Politik/Wirtschaft, Musik und Kunst sind auch landeskundliche, interkulturelle Unterrichtsreihen im Englischunterricht möglich, sofern die Ausbildungsschule über keinen bilingualen Zug verfügt. Modular durchgeführter bilingualer Unterricht ist möglich. Er bedarf allerdings der Zustimmung durch die Schulleitung und ggf. die Fachlehrkraft.


4. Curriculum

Block I

  • Organisatorisches, Überblick
  • Ziele und Grundlagen des bilingualen Unterrichts in Niedersachsen
  • Didaktische Legitimation, unterschiedliche Ausprägungen bilingualen Lernens, Organisationsmodelle, Kerncurricula der Sachfächer, Erlasslage, Handreichungen

Block II

  • CLIL (Contend and Language Integrated Learning) vs. bilingualer Sachfachunterricht
  • Materialbeschaffung und Materialaufbereitung
  • Spracharbeit (Wortschatzauswahl, Wortschatzvermittlungstechniken, Sprache als Katalysator inhaltlichen Lernens, sprachliche Erschließung fachspezifischer Materialien, Stellenwert der deutschen Sprache, Korrekturverhalten)

Block III

  • Planung einer fremdsprachlich erteilten Unterrichtsreihe und Unterrichtsstunde

Block IV

  • Spezifische Methoden für den bilingualen Unterricht
  • Leistungsmessung und -beurteilung
  • Der GUB-Entwurf
  • Das Kolloquium

Block V

  • Lehrbuchkritik
  • Vorbereitung der Hospitation

Block VI

  • Hospitation einer bilingual erteilten Unterrichtsstunde mit anschließender Besprechung

5. Verantwortliche Ausbilder

1. Einleitung

Aufgrund der zunehmenden sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Schülerinnen und Schüler sehen sich Schulen zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, diesbezüglich pädagogische Handlungskonzepte zu entwickeln und anzubieten.

Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich letztlich in den Sprachlernklassen oder aber in Förderkursen der Herausforderung stellen, Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache zu fördern und zu fordern. Neben einer hohen fachlichen Qualifikation sollte die Lehrkraft eine hohe pädagogische sowie interkulturelle Kompetenz vorweisen können.

Die Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache ermöglicht den Aufbau unterrichtsrelevanter und praxisorientierter Planungs- und Handlungskompetenzen zur Förderung und Forderung Zugewanderter aus nicht deutschsprachigen Herkunftsländern.


2. Bedingungen für eine erfolgreicheTeilnahme

Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13. Juli 2010. In den Durchführungsbestimmungen zu § 6 wird festgelegt, dass das Studienseminar eine Bescheinigung über eine zusätzlich erworbene Qualifikation ausstellen darf, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt worden sind:

  • Teilnahme an den Fachsitzungen (ca. 20 Stunden Seminarveranstaltungen als Blockveranstaltungen)
  • Hospitation und betreuter Unterricht in Sprachlernklassen bzw. im Förderunterricht Deutsch
  • mind. zwei Unterrichtsbesuche
  • Ein gemeinsamer Unterrichtsbesuch (GUB)
  • ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.

Diese Anforderungen verstehen sich als Zusatzanforderungen.


3. Hinweise zur Gestaltung der Ausbildung

Die Referendare sollten sich u.U. bereit erklären, diesen an einer anderen Ausbildungsschule zu absolvieren, bspw. wenn kein Angebot an der eigenen Ausbildungsschule besteht.


4. Curriculum

Block I

  • Organisatorisches, Überblick
  • Unterscheidung DaF und DaZ
  • Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen(GER)
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Curriculare Vorgaben Deutsch als Zweitsprache(2016)
  • Herkunft der DaZ-Schülerinnen und Schüler, Folgen von Flucht und Vertreibung, rechtlicher Status (Asyl und Duldung)
  • Merkmale der ukrainischen und arabischen Sprache und Auswirkungen auf den Erwerb der Zielsprache "Deutsch"

Block II

  • Theorien zum Zweitspracherwerb
  • Formen von Analphabetismus; Alphabetisierung (Lese- und Schriftkompetenz) und Auswirkungen auf den Erwerb der Zielsprache "Deutsch"
  • Phonetik
  • Charakteristika und Stolpersteine der deutschen Sprache

Block III

  • Wortschatzeinführung und -festigung
  • Grammatikunterricht
  • Der GUB-Entwurf
  • Das Kolloquium

Block IV

  • Kompetenz Hörverstehen
  • Kompetenz Leseverstehen
  • Lernertypen
  • Interkulturelles Lernen /Landeskunde

Block V

  • Schreibkompetenz
  • Sprechkompetenz
  • Fehlerkorrektur
  • Verschiedene Verfahren der Sprachstandsdiagnostik

5. Verantwortliche Ausbilder

1. Einleitung

Die Zusatzqualifikation "Gesellschaftslehre" richtet sich an Lehrkräfte der Fächer Politik/Wirtschaft, Erdkunde und/oder Geschichte, die an Integrierten Gesamtschulen (IGS) in Niedersachsen unterrichten oder dies in Zukunft planen. An diesen Schulen wird im Sekundar-I-Bereich das Fach Gesellschaftslehre als fächerübergreifendes Unterrichtsfach angeboten, das Inhalte aus allen drei Bereichen integriert.

Diese Zusatzqualifikation soll es Lehrkräften ermöglichen, die Kompetenzen für den fachübergreifenden Unterricht zu erweitern und sicherzustellen, dass sie die Anforderungen dieses speziellen Faches erfüllen.

Diese Zusatzqualifikation bietet eine hervorragende Möglichkeit, die eigenen Lehrkompetenzen zu erweitern und den gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht in einem fächerübergreifenden Kontext zu professionalisieren.


2. Bedingungen für eine erfolgreicheTeilnahme

Die Zusatzqualifikation wird nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) durchgeführt.

Die Teilnehmenden müssen an einem Fachseminar mit 20 Zeitstunden teilnehmen, das in der Regel in fünf Vier-Stunden-Blöcken abgehalten wird. Zusätzlich müssen zwei Unterrichtsbesuche im Fach Gesellschaftslehre durchgeführt werden, die den spezifischen Anforderungen des Fachs gerecht werden. Ein Ausbildungsunterricht in Gesellschaftslehre wird empfohlen. Für den erfolgreichen Abschluss der Zusatzqualifikation sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

  • Teilnahme an den Seminarveranstaltungen (20 Stunden, üblicherweise als Blockveranstaltungen)
  • Hospitationen und Betreuter Unterricht im Fach Gesellschaftslehre (alternativ: Klare Auslegung des Unterrichts in einem der drei Teilfächer mit fächerübergreifenden Schwerpunkt)
  • Zwei Unterrichtsbesuche im Fach Gesellschaftslehre
  • Ein gemeinsamer Unterrichtsbesuch (GUB)
  • Ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer.

Diese Anforderungen verstehen sich als Zusatzanforderungen.


3. Hinweise zur Gestaltung der Ausbildung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen erkennbaren Bezug zur Fächerkombination Politik/Wirtschaft, Erdkunde und/oder Geschichte haben, um sich für die Zusatzqualifikation zu qualifizieren. Es wird empfohlen, den Unterricht im Fach Gesellschaftslehre nicht nur im Rahmen des Referendariats zu erproben, sondern möglichst auch in einer dauerhaften Unterrichtssituation an der Schule zu integrieren. Wenn der Fachunterricht an der eigenen Schule nicht angeboten wird, kann eine Teilnahme an einer anderen Schule ermöglicht werden.


4. Curriculum

Block I

  • Organisatorisches, Überblick
  • Einführung in das Fach Gesellschaftslehre
  • Ziele und Kerncurriculum

Block II

  • Fächerübergreifende Unterrichtsplanung
  • Didaktische Grundlagen der Verknüpfung von Politik/Wirtschaft, Erdkunde und Geschichte

Block III

  • Methodische Ansätze für den integrativen Unterricht
  • Materialaufbereitung und didaktische Modelle

Block IV

  • Leistungsmessung und Beurteilung im Fach Gesellschaftslehre
  • spezifische Herausforderungen der Verknüpfung der drei Fächer

Block V

  • Unterrichtsbesuche und Vorbereitungen für das Kolloquium

5. Verantwortliche Ausbilder:innen